Fortbildungskonzept
Um den Bildungsauftrag der Schule, wie er im § 2 NSchG formuliert ist, erfüllen zu können, um die im Grundsatzerlass "Arbeit in der Grundschule" formulierten Aufgaben und Ziele erreichen zu können und um die im Leitbild und im Schulprogramm der Kapitän-Koldewey-Grundschule Bücken formulierten fachlichen, überfachlichen und erzieherischen Aspekte in konkretes schulisches Handeln adäquat umsetzen und als lebendiges Schulleben entfalten zu können, ist es notwendig, dass sich die an der Schule Bücken beschäftigten Lehrkräfte und Mitarbeiter regelmäßig fortbilden.
Entsprechende Fortbildungsbedarfe aus allgemeiner pädagogischer Perspektive werden im Rahmen von Dienstbesprechungen des Kollegiums mindestens einmal im Schuljahr erarbeitet und deren Kosten ermittelt.
Fortbildungsbedarfe aus fachlicher Perspektive sowie anfallende Kosten werden in den Fachkonferenzen jeweils im ersten Schulhalbjahr ermittelt und als Antrag auf Fortbildung dem Schulvorstand zugeleitet.
Fortbildungsbedarfe der pädagogischen Mitarbeiterinnen sowie deren ermittelte Kosten werden dem Schulleiter zugeleitet, der sie in den Schulvorstand zur Erörterung und Beschlussfassung einbringt.
Der Schulvorstand beschließt über die Verwendung der Mittel vor dem Hintergrund der für Fortbildung zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Landesschulbehörde jeweils für das laufende Haushaltsjahr. Damit werden den Lehrkräften und Mitarbeiterinnen die Kosten für genehmigte Fortbildungen in vollem Umfang erstattet.
Reisekosten für Klassenfahrten sind vorrangig zu erstatten.
(vorgelegt und beschlossen auf der Gesamtkonferenz vom 06.06.19)