Die Sporthalle ist direkt an unsere Schule angeschlossen und verfügt über einen gut ausgestatteten Geräteraum. Der Sportplatz liegt in direkter Umgebung der Schule und wird in den Frühjahres- und Sommermonaten insbesondere für die Leichtathletik genutzt.
Sportförderunterricht
Ergänzend zum regulären Sportunterricht, ergänzend zu einer Ausleihe für bewegungsorientiertes Spielzeug für die Pausen und Freispielphasen sowie ergänzend zur Gestaltung des Außengeländes als Bewegungslandschaft wird, vorbehaltlich der Zuweisung entsprechender Ressourcen, Sportförderunterricht im Umfang von zwei Wochenstunden angeboten. In den Sportförderunterricht werden Kinder integriert, die Förderung in folgenden Aspekten brauchen:
- Körperwahrnehmung und -entwicklung (motorische Einschränkungen, Kreuzkoordination)
- Wahrnehmungsförderung (Raum/Lage, Gleichgewicht)
- Emotional-soziale Förderung (unzureichende Selbstkontrolle, Konzentration)
- Psychomotorische Entwicklungsförderung
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht wird verbindlich in der Grundschule im 3. oder 4. Jahrgang für ein Schulhalbjahr erteilt, d.h. ca. 10 bis 12 Schwimmeinheiten à 45 Minuten. Im Vordergrund steht, dass am Ende der Grundschulzeit jede Schüler*in befähigt ist, sich im Wasser angstfrei und sicher zu bewegen. Sie lernen, die Eigenschaften des Wassers zu nutzen. Angestrebt wird, dass die Nichtschwimmer*innen auf das Ablegen des „Seepferdchen“-Abzeichens vorbereitet werden und dass die Schwimmer*innen ihre Schwimmtechnik(en) verbessern.
Weitere Ziele der Schwimmausbildung in der Schule sind: Sammeln von allgemeinen Wassererfahrungen, ausdauerndes Schwimmen oder Beherrschen mehrerer Schwimmarten.
Der Schwimmunterricht stellt eine besondere Unterrichtssituation für Lehrkräfte und SchülerInnen dar. Die unterrichtenden Lehrkräfte müssen einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit erbringen, der gemäß der gesetzlichen Vorgaben alle 3 Jahre wiederholt werden muss.
Die Samtgemeinde Hoya organisiert die Busfahrten zu den Schwimmstätten in das Hallenbad Martfeld oder Freibad Hoya. Aufgrund fester Termine in den öffentlichen Bädern findet der Schwimmunterricht donnerstags zweistündig statt.
Der Schwimmunterricht wird grundsätzlich von einer Lehrkraft erteilt, eine Begleitperson unterstützt.
Die entstehenden Kosten für Eintrittsgelder werden von den Erziehungsberechtigten und anteilig von der Samtgemeinde übernommen.
(Stand Juni 2023, abgestimmt in der Gesamtkonferenz)