Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht wird verbindlich in der Grundschule im 3. oder 4. Jahrgang für ein Schulhalbjahr erteilt, d.h. ca. 10 bis 12 Schwimmeinheiten à 45 Minuten. Im Vordergrund steht, dass am Ende der Grundschulzeit jede Schüler*in befähigt ist, sich im Wasser angstfrei und sicher zu bewegen. Sie lernen, die Eigenschaften des Wassers zu nutzen. Angestrebt wird, dass die Nichtschwimmer*innen auf das Ablegen des „Seepferdchen“-Abzeichens vorbereitet werden und dass die Schwimmer*innen ihre Schwimmtechnik(en) verbessern.

Weitere Ziele der Schwimmausbildung in der Schule sind: Sammeln von allgemeinen Wassererfahrungen, ausdauerndes Schwimmen oder Beherrschen mehrerer Schwimmarten.

Der Schwimmunterricht stellt eine besondere Unterrichtssituation für Lehrkräfte und SchülerInnen dar. Die unterrichtenden Lehrkräfte müssen einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit erbringen, der gemäß der gesetzlichen Vorgaben alle 3 Jahre wiederholt werden muss.

Die Samtgemeinde Hoya organisiert die Busfahrten zu den Schwimmstätten in das Hallenbad Martfeld oder Freibad Hoya. Aufgrund fester Termine in den öffentlichen Bädern findet der Schwimmunterricht donnerstags zweistündig statt.

Der Schwimmunterricht wird grundsätzlich von einer Lehrkraft erteilt, eine Begleitperson unterstützt.

Die entstehenden Kosten für Eintrittsgelder werden von den Erziehungsberechtigten und anteilig von der Samtgemeinde übernommen.

 

(Stand Juni 2023, abgestimmt in der Gesamtkonferenz)