Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht wird verbindlich in der Grundschule im 4. Jahrgang für ein Schulhalbjahr erteilt, d.h. ca. 10 bis 12 Schwimmeinheiten à 45 Minuten. Im Vordergrund steht, dass am Ende der Grundschulzeit jeder Schüler/ jede Schülerin befähigt ist, sich im Wasser angstfrei und sicher zu bewegen. Sie lernen, die Eigenschaften des Wassers zu nutzen. Angestrebt wird, dass die Nichtschwimmer das „Seepferdchen“-Abzeichen ablegen können und dass die Schwimmer ihre Schwimmtechnik(en) verbessern.

Weitere Ziele der Schwimmausbildung in der Schule sind: Sammeln von allgemeinen Wassererfahrungen, ausdauerndes Schwimmen, Beherrschen mehrerer Schwimmarten.

Der Schwimmunterricht stellt eine besondere Unterrichtssituation für Lehrer und Schüler dar. Die unterrichtenden Lehrkräfte müssen einen Nachweis über die Rettungsfähigkeit erbringen, der gemäß der gesetzlichen Vorgaben alle 3 Jahre wiederholt werden muss.

Die Samtgemeinde Hoya organisiert in Zusammenarbeit mit der VGH die Fahrten zu den Schwimmstätten in das Hallenbad Martfeld, Freibad Hoya oder Hallenbad Nienburg. Aufgrund fester Termine in den öffentlichen Bädern findet der Schwimmunterricht donnerstags zweistündig statt.

Der Schwimmunterricht wird grundsätzlich von zwei Lehrkräften erteilt. Die Klasse wird gegebenenfalls von einem Elternteil begleitet.

Die entstehenden Kosten für Eintrittsgelder werden von den Eltern und von dem nötigen Schuletat übernommen.

(Aktualisiert bei der Gesamtkonferenz am 06.06.2019)