Vertretungskonzept

Runderlass des MK vom 01.08.1012 "Die Arbeit in der Grundschule", Punkt 4.1.8.

Runderlass des MK vom 15.032012, "Einsatz von Vertretungslehrkräften an allgemein bildenden Schulen, Punkt 1"

Für den Fall absehbarer oder kurzfristig auftretender Vertretungs- und Betreuungsbedarfe werden folgende Grundsätze für das Vertretungskonzept der Kapitän-Koldewey-Grundschule und für den Einsatz der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen beschlossen:

  • Kurzfristige Ausfälle wegen Erkrankung werden morgens zwischen 7.00 Uhr und 7.15 Uhr dem Verantwortlichen für die Vertretungsplangestaltung telefonisch übermittelt. Längerfristig absehbare Vertretungsbedarfe werden möglichst frühzeitig der Schulleitung formlos, aber schriftlich, zur Kenntnis gegeben.
  • Vertretung oder Betreuung erfolgt durch Lehrkräfte bzw. pädagogische Mitarbeiterinnen. Die Schulleitung ist bestrebt, möglichst diejenigen Lehrkräfte einzubeziehen, die in der jeweiligen Klasse auch Fach- oder Klassenlehrkraft sind. Die Vorbereitung der Betreuungseinsätze liegt in der Verantwortung der Lehrkräfte. Erforderlichenfalls sind dafür auch die im Schuljahrgang parallel unterrichtenden Lehrkräfte oder auch die Fachkonferenzleitungen zuständig.
  • Für auftretende Vertretungsbedarfe wird unter Einbeziehung der verfügbaren arbeitszeitlichen Ressourcen der pädagogischen Mitarbeiterinnen im Rahmen der "Verlässlichen Grundschule" eine Betreuungsreserve vormittags vorgesehen und mit einem Vorlauf von wenigstens vier Werktagen zum Einsatz abgerufen. Entsprechende Materialien für den Einsatz in der Betreuung von Lerngruppen werden durch Lehrkräfte vorbereitet. Die entsprechende Einsatzplanung wird durch die Schulleitung ausgehängt oder per mail oder telefonisch übermittelt.
  • Im Plan als Betreuungsreserve vorgesehene zeitliche Ressourcen, die nicht zur Vermeidung von Unterrichtsausfall gebraucht werden, werden in Absprache mit den Lehrkräften für vordringliche pädagogische Unterstützungsbedarfe eingesetzt (u.a. Zweitkraft im Unterricht, Förderung und Unterstützung im Rahmen der Individualisierung des Unterrichtes, Besprechungszeiten für die notwendigen Absprachen von Lehrkräften und Förderschullehrkräften bei der Umsetzung der inklusiven Schule)
  • Für den Fall, dass keine Lehrkraft oder keine Betreuungskraft zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zur Verfügung steht, werden die Stammklassen vorsorglich in jeweils drei feste Untergruppen aufgeteilt, die dann den jeweiligen anderen drei Klassen der jeweiligen Schulstufe (Klassen 1 +2 bzw. Klassen 3+4) zugeordnet werden.